von Bruder Lustich » Mo 9. Jan 2023, 18:22
Hallo,
da sind bei den Veräußerungsgeschäften zwei Hürden drin.
1) mehr als 30 Verkäufe pro Jahr
UND
2) mehr als 2000 € Verkaufserlös pro Jahr
Das Jahr geht finanztechnisch vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zudem müssen um die Daten, Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID des privaten Verkäufers der (Verkaufs)-Plattform bekannt sein, um die Gesamtverkäufe (also mehr als wie o. a. unter 1) und 2) ) dem Bundeszentralamt für Steuern weitermelden zu können.
Da es verschiedene Verkaufs-Plattformen gibt, ist eine exakte Überwachung kaum möglich.
Unser Forum gehört jedenfalls nicht dazu.
Deswegen wurde ein Gesetz gemacht, das den privaten Verkäufer an seine Pflicht erinnert. (Gibt's schon länger.)
Laut Einkommensteuergesetz § 23 Abs. 3 S.5 sind private Veräußerungsgewinne unter 600€ nicht steuerpflichtig.
Sind höherpreisige Waren im Spiel (z. B. Auto / Moped) im Spiel, kann man das sicherlich anhand eigener Aufzeichnungen mittels Einkaufspreis, Verkaufspreis, Kosten sowie Gewinn und Verlust steuerunschädlich bei Bedarf nachweisen.
Bei Babybekleidung sind wohl die 30 Verkäufe kein Problem, wohl aber die 2000€ Verkaufserlös.
Dieses neue Plattformensteuertransparenzgesetz trifft unser Forum deswegen meiner Meinung nach nicht.
Die Rubrik "Ebay" hier im Forum ist so Übersichtlich, dass ich noch nie. mehr als 30 Verkäufe eines Users pro Jahr, erlebt habe.
Ansonsten, wenn Mopeds verkauft werden ist es noch immer des Verkäufers privates Vergnügen bei der Einkommenserklärung.
Viele Grüße
Gerd
Hallo,
da sind bei den Veräußerungsgeschäften zwei Hürden drin.
1) mehr als 30 Verkäufe pro Jahr
[u]UND[/u]
2) mehr als 2000 € Verkaufserlös pro Jahr
Das Jahr geht finanztechnisch vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zudem müssen um die Daten, Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID des privaten Verkäufers der (Verkaufs)-Plattform bekannt sein, um die [u]Gesamtverkäufe[/u] (also mehr als wie o. a. unter 1) und 2) ) dem Bundeszentralamt für Steuern weitermelden zu können.
Da es verschiedene Verkaufs-Plattformen gibt, ist eine exakte Überwachung kaum möglich.
Unser Forum gehört jedenfalls nicht dazu.
Deswegen wurde ein Gesetz gemacht, das den privaten Verkäufer an seine Pflicht erinnert. (Gibt's schon länger.)
Laut Einkommensteuergesetz § 23 Abs. 3 S.5 sind private Veräußerungsgewinne unter 600€ nicht steuerpflichtig.
Sind höherpreisige Waren im Spiel (z. B. Auto / Moped) im Spiel, kann man das sicherlich anhand eigener Aufzeichnungen mittels Einkaufspreis, Verkaufspreis, Kosten sowie Gewinn und Verlust steuerunschädlich bei Bedarf nachweisen.
Bei Babybekleidung sind wohl die 30 Verkäufe kein Problem, wohl aber die 2000€ Verkaufserlös.
Dieses neue Plattformensteuertransparenzgesetz trifft unser Forum deswegen meiner Meinung nach nicht.
Die Rubrik "Ebay" hier im Forum ist so Übersichtlich, dass ich noch nie. mehr als 30 Verkäufe eines Users pro Jahr, erlebt habe.
Ansonsten, wenn Mopeds verkauft werden ist es noch immer des Verkäufers privates Vergnügen bei der Einkommenserklärung.
Viele Grüße
Gerd