https://www.ebay.de/itm/Kawasaki-KZ-750 ... Swn4FdQyTh
Kawasaki KZ-750-Twin
Bj..81
KM 32 tsd
MASCHINE LÄUFT
JEDOCH SOLLTE VERGASER UND ZÜNDUNG EINGESTELLT WERDEN
FAHRZEUGPAPIERE KÖNNEN VOM VORBESITZER FÜR 100 EURO ERWORBEN WERDEN
BASTLERFAHRZEUG
BATTERIE UND SITZBEZUG DEFEKT
KEINE RÜCKNAHME
NUR SELBSTABHOLUNG
VERKAUF UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG
Das ist mal ein interessantes Angebot. Wem gehört die jetzt tatsächlich, dem ebay-Anbieter oder dem Vorbesitzer der offensichtlich die Papiere hat?
Martin
FAHRZEUGPAPIERE KÖNNEN VOM VORBESITZER FÜR 100 EURO ERWORBEN WERDEN
- martin s aus b
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 1282
- Registriert: Sa 16. Feb 2008, 11:58
- Wohnort: Besigheim
FAHRZEUGPAPIERE KÖNNEN VOM VORBESITZER FÜR 100 EURO ERWORBEN WERDEN
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- Bruder Lustich
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 2013
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 02:09
- Wohnort: 91452 Wilhermsdorf
Re: FAHRZEUGPAPIERE KÖNNEN VOM VORBESITZER FÜR 100 EURO ERWORBEN WERDEN
Hi Martin,
ein scheinbar gutes Angebot, wenn man zum Verkaufspreis noch mindestens 500€ Reparaturmaterial dazurechnet.
Aber nur, wenn die Angabe dass nur Batterie und Sitzbankbezug defekt sind.
Anlasserfreilauf und Anlasser lasse ich da z. B. mal vor.
Die Twin ist soweit in Originalzustand, aber was ist wirklich nach 32000km (scheinen echt zu sein) noch wirklich soweit gut? Kommt halt aufs Vorleben und Behandlung an.
Zur Eigentumsfrage: Im Gesetz ist dies genau geregelt, Eigentümer ist, wer die Papiere hat, Besitzer ist wer die Sache augenblicklich in Besitz hat.
Ob der Besitzer die Sache veräußern darf hängt von den Gegebenheiten ab, ob dies mit Rücksprache mit dem Eigentümer vereinbart wurde, oder ohne sein Wissen, dann würde dies sogar u. U. sogar Hehlerei bedeuten.
Ungewöhnlich ist der Extraerwerb der Papiere auf alle Fälle. Der Verkäufer hätte ja auch seinen Startpreis u die 100 Euro einfach hochsetzen können.
Viele Grüße
Gerd
ein scheinbar gutes Angebot, wenn man zum Verkaufspreis noch mindestens 500€ Reparaturmaterial dazurechnet.
Aber nur, wenn die Angabe dass nur Batterie und Sitzbankbezug defekt sind.
Anlasserfreilauf und Anlasser lasse ich da z. B. mal vor.
Die Twin ist soweit in Originalzustand, aber was ist wirklich nach 32000km (scheinen echt zu sein) noch wirklich soweit gut? Kommt halt aufs Vorleben und Behandlung an.
Zur Eigentumsfrage: Im Gesetz ist dies genau geregelt, Eigentümer ist, wer die Papiere hat, Besitzer ist wer die Sache augenblicklich in Besitz hat.
Ob der Besitzer die Sache veräußern darf hängt von den Gegebenheiten ab, ob dies mit Rücksprache mit dem Eigentümer vereinbart wurde, oder ohne sein Wissen, dann würde dies sogar u. U. sogar Hehlerei bedeuten.
Ungewöhnlich ist der Extraerwerb der Papiere auf alle Fälle. Der Verkäufer hätte ja auch seinen Startpreis u die 100 Euro einfach hochsetzen können.
Viele Grüße
Gerd
- ausreiter
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 1876
- Registriert: So 4. Mai 2008, 20:03
- Wohnort: Naumburg/ Hessen
Re: FAHRZEUGPAPIERE KÖNNEN VOM VORBESITZER FÜR 100 EURO ERWORBEN WERDEN
Hallo,
die Kiste ging für rd.672 euronen weg...als Ersatzteilträger fast ein Schnapper, wenn man LTD fährt. Fehlt nur der Brief...
...schon kurios ein Fahrzeug zu verkaufen mit dem Hinweis der Brief kost extra und liegt woanders...
ciao
die Kiste ging für rd.672 euronen weg...als Ersatzteilträger fast ein Schnapper, wenn man LTD fährt. Fehlt nur der Brief...
...schon kurios ein Fahrzeug zu verkaufen mit dem Hinweis der Brief kost extra und liegt woanders...
ciao
Grüsse aus Nordhessen,
Peter
Twiner bleiben
Peter
Twiner bleiben