Hallo,
Wie wird das hier in diesem Forum gehalten, mit diesem neue Steuertransparenz Gesetz.
In andern Foren sind die Biete/Kaufe Funktionen schon ausser Kraft gesetzt worden.
Steuertransparenz Gesetz 2023
- Alexander
- Twin-Fahrer
- Beiträge: 122
- Registriert: So 20. Jan 2019, 10:10
- Wohnort: Reichertshofen
Steuertransparenz Gesetz 2023
Gruß Alexander
- Werner
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 1319
- Registriert: Di 5. Feb 2008, 17:01
- Wohnort: Rheinhessen
- Kontaktdaten:
Re: Steuertransparenz Gesetz 2023
In manchen so, in anderen so.
Genaues weiß man nicht.
Ich beobachte es, letztendlich ist dass aber Sache von Michael.
Genaues weiß man nicht.
Ich beobachte es, letztendlich ist dass aber Sache von Michael.
Gruß Werner
- Bruder Lustich
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 2012
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 02:09
- Wohnort: 91452 Wilhermsdorf
Re: Steuertransparenz Gesetz 2023
Hallo,
da sind bei den Veräußerungsgeschäften zwei Hürden drin.
1) mehr als 30 Verkäufe pro Jahr
UND
2) mehr als 2000 € Verkaufserlös pro Jahr
Das Jahr geht finanztechnisch vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zudem müssen um die Daten, Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID des privaten Verkäufers der (Verkaufs)-Plattform bekannt sein, um die Gesamtverkäufe (also mehr als wie o. a. unter 1) und 2) ) dem Bundeszentralamt für Steuern weitermelden zu können.
Da es verschiedene Verkaufs-Plattformen gibt, ist eine exakte Überwachung kaum möglich.
Unser Forum gehört jedenfalls nicht dazu.
Deswegen wurde ein Gesetz gemacht, das den privaten Verkäufer an seine Pflicht erinnert. (Gibt's schon länger.)
Laut Einkommensteuergesetz § 23 Abs. 3 S.5 sind private Veräußerungsgewinne unter 600€ nicht steuerpflichtig.
Sind höherpreisige Waren im Spiel (z. B. Auto / Moped) im Spiel, kann man das sicherlich anhand eigener Aufzeichnungen mittels Einkaufspreis, Verkaufspreis, Kosten sowie Gewinn und Verlust steuerunschädlich bei Bedarf nachweisen.
Bei Babybekleidung sind wohl die 30 Verkäufe kein Problem, wohl aber die 2000€ Verkaufserlös.
Dieses neue Plattformensteuertransparenzgesetz trifft unser Forum deswegen meiner Meinung nach nicht.
Die Rubrik "Ebay" hier im Forum ist so Übersichtlich, dass ich noch nie. mehr als 30 Verkäufe eines Users pro Jahr, erlebt habe.
Ansonsten, wenn Mopeds verkauft werden ist es noch immer des Verkäufers privates Vergnügen bei der Einkommenserklärung.
Viele Grüße
Gerd
da sind bei den Veräußerungsgeschäften zwei Hürden drin.
1) mehr als 30 Verkäufe pro Jahr
UND
2) mehr als 2000 € Verkaufserlös pro Jahr
Das Jahr geht finanztechnisch vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zudem müssen um die Daten, Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID des privaten Verkäufers der (Verkaufs)-Plattform bekannt sein, um die Gesamtverkäufe (also mehr als wie o. a. unter 1) und 2) ) dem Bundeszentralamt für Steuern weitermelden zu können.
Da es verschiedene Verkaufs-Plattformen gibt, ist eine exakte Überwachung kaum möglich.
Unser Forum gehört jedenfalls nicht dazu.
Deswegen wurde ein Gesetz gemacht, das den privaten Verkäufer an seine Pflicht erinnert. (Gibt's schon länger.)
Laut Einkommensteuergesetz § 23 Abs. 3 S.5 sind private Veräußerungsgewinne unter 600€ nicht steuerpflichtig.
Sind höherpreisige Waren im Spiel (z. B. Auto / Moped) im Spiel, kann man das sicherlich anhand eigener Aufzeichnungen mittels Einkaufspreis, Verkaufspreis, Kosten sowie Gewinn und Verlust steuerunschädlich bei Bedarf nachweisen.
Bei Babybekleidung sind wohl die 30 Verkäufe kein Problem, wohl aber die 2000€ Verkaufserlös.
Dieses neue Plattformensteuertransparenzgesetz trifft unser Forum deswegen meiner Meinung nach nicht.
Die Rubrik "Ebay" hier im Forum ist so Übersichtlich, dass ich noch nie. mehr als 30 Verkäufe eines Users pro Jahr, erlebt habe.
Ansonsten, wenn Mopeds verkauft werden ist es noch immer des Verkäufers privates Vergnügen bei der Einkommenserklärung.
Viele Grüße
Gerd
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
Y1 ; englische Ausführung
Y1 ; englische Ausführung
- Werner
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 1319
- Registriert: Di 5. Feb 2008, 17:01
- Wohnort: Rheinhessen
- Kontaktdaten:
Re: Steuertransparenz Gesetz 2023
Man höre und stauen, aufgrund einer Anfrage von mir, hatte ich heute einen Anruf des Bundeszentralamtes für Steuern, die mir Tips gegeben haben, wie ich das Gesetz auslegen muss und es hat sich gezeigt, dass wir wie vermutet nicht darunter fallen, damit kann es im Marktplatz weiter gehen wie vor dem neuen Gesetz.
Gruß Werner
- Michael
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 4463
- Registriert: Fr 8. Feb 2008, 22:25
- Wohnort: Bubenheim/Treuchtlingen
- Kontaktdaten:
Re: Steuertransparenz Gesetz 2023
Hi Werner,
prima, ich danke Dir für die Recherche und die Klarstellung.
Liebe Grüße,
Michael
prima, ich danke Dir für die Recherche und die Klarstellung.
Liebe Grüße,
Michael
Denkt dran:
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!