Hallo,
gestern war ich beim Dekra und wollte einen Lenker eintragen lassen.
Typ:Fehling Dragbar L d 2
Der herr bei Dekra schaute sich das Tüv Teilegutachten an und sagte dann, das wäre nicht möglich.
Er vermisse im Gutachten eine Liste der Motorradmodelle auf die der Lenker angebaut werden dürfe.
Meine Frage: Ist das richtig so? Beim Fehling Lenker mit Teilegutachten ist keine Liste vorhanden.
Ich dachte da gibt es keine Modellbezogenheit.
Was er meint ist ein ABE??
Weiß da einer bescheid.
gruß bartolucci
Teilegutachten
- bartolucci
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- Frank M aus O
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RE: Teilegutachten
Hallo bartolucci
Für solche Eintragungen mußt du zum TÜV. Die Dekra darf und kann nur eintragen wenn das Model in einer Liste des Gutachten aufgeführt ist.
Der Tüvprüfer braucht nur ein Gutachten über die Festigkeit und den Rest wie Freigängigkeit oder Bremmsflüssigkeitsbehälter liegt im Ermessen des Prüfers
Gruß Frank
Für solche Eintragungen mußt du zum TÜV. Die Dekra darf und kann nur eintragen wenn das Model in einer Liste des Gutachten aufgeführt ist.
Der Tüvprüfer braucht nur ein Gutachten über die Festigkeit und den Rest wie Freigängigkeit oder Bremmsflüssigkeitsbehälter liegt im Ermessen des Prüfers
Gruß Frank
- Michael
- Z750Twin-Experte
- Beiträge: 4463
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RE: Teilegutachten
Moin Männer,
Frank hat ja so recht :-)
Fahr zum TÜV, die haben die Hoheit wenn Bauteile nur ein "Festigkeitsgutachten" haben.
Das beschreibt "nur" die technischen Eigenschaften dieses Bauteils.
Die Eignung für das Fahrzeug und die korrekte, brauchbare und sichere Montage bestätigt der Prüfer mit dem Ausstellen eines TÜV-Prüfbericht.
Mit dem geht man anschließend zur Zulassungsstelle und läßt sich eine neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (früher Fahrzeugschein) ausstellen.
Da steht dann die Eintragung des Teils (hier: Lenker) drin und den Schein muß man ja mit sich bzw. dem Bike mitführen.
In der "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (früher: Fahrzeugbrief) werden keine technischen Änderungen mehr eingetragen.
Schöne Grüße,
Michael
Frank hat ja so recht :-)
Fahr zum TÜV, die haben die Hoheit wenn Bauteile nur ein "Festigkeitsgutachten" haben.
Das beschreibt "nur" die technischen Eigenschaften dieses Bauteils.
Die Eignung für das Fahrzeug und die korrekte, brauchbare und sichere Montage bestätigt der Prüfer mit dem Ausstellen eines TÜV-Prüfbericht.
Mit dem geht man anschließend zur Zulassungsstelle und läßt sich eine neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (früher Fahrzeugschein) ausstellen.
Da steht dann die Eintragung des Teils (hier: Lenker) drin und den Schein muß man ja mit sich bzw. dem Bike mitführen.
In der "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (früher: Fahrzeugbrief) werden keine technischen Änderungen mehr eingetragen.
Schöne Grüße,
Michael
Zuletzt geändert von Michael am Di 12. Jul 2011, 21:15, insgesamt 1-mal geändert.
Denkt dran:
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!