Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
- Michael
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hi Manne,
in diesem Fall handelt es sich um mein modernstes Motorrad.
Eine Honda VFR750F, RC36, Baujahr und Erstzulassung 1992.
Verdammt, auch schon 22 Jahre alt ;-)))
Mit der muß ich auch die Abgasuntersuchung machen lassen.
Totaler Witz !
Die hat Vergaser, somit keine Einspritzung und auch keinen Kat.
Irgendein Grenzwert liegt bei 5%, die Karre kommt gerade mal auf 0,5%.
Hauptsache messen und Kohle abkassieren :-(
LG, Michael
in diesem Fall handelt es sich um mein modernstes Motorrad.
Eine Honda VFR750F, RC36, Baujahr und Erstzulassung 1992.
Verdammt, auch schon 22 Jahre alt ;-)))
Mit der muß ich auch die Abgasuntersuchung machen lassen.
Totaler Witz !
Die hat Vergaser, somit keine Einspritzung und auch keinen Kat.
Irgendein Grenzwert liegt bei 5%, die Karre kommt gerade mal auf 0,5%.
Hauptsache messen und Kohle abkassieren :-(
LG, Michael
Denkt dran:
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
- Bruder Lustich
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hallo Michael,
wenn Du die Schaltung so benutzt, solltest Du eventuell noch ne Komponente einbauen. Nimm ein Relais, steuere es mit dem Leerlaufschalter, langt, wenn Du den Strom zur Kontrollbirne abgreifst. Das Relais setzt Du parallel zu Deinem Seitenständer und steuerst dann erst die Zündbox an. Funktioniert dann ohne weitere TÜV - Umbauten und Du bist sicherer unterwegs. Du musst nur zuerst den Ständer hochklappen bevor Du losfährst. Und Du kannst die Maschine auch auf dem Seitenständer warmlaufen lassen.
Die Shadow hat, da wie es scheint, sie serienmäßig ohne Hauptständer ausgeliefert wurde, wahrscheinlich solch eine Schaltung. Es sei denn, der Schalter den Du verwendest ist schlicht und ergreifend kaputt. Ich wüsste sonst nicht, wozu in diesem Schalter ein Schließer und Öffner sonst verwendet werden sollte.
Die Autotür ist auf Augenhöhe, die siehste sofort ; der Seitenständer auf den ersten Blick nur was für die Hühneraugen .... .
Mit der ganzen Elektronik im Auto, wird sicherlich in naher Zukunft jemand auf die Idee kommen, wenn man nicht angeschnallt ist (heute piepst und pfeift es nur), oder eine Tür nicht richtig zu ist, die Zündung zu blockieren. Die Fahrzeuge sollen immer sicherer werden, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat die "Vision Zero" bis 2020 im Auge. D.h. bis 2020 null Verkehrstote auf Deutschlands Straßen. Die lassen sich immer wieder Neues einfallen. Die Plakattafeln an der Autobahn sind z. B. auch von ihnen. Restriktivere Anregungen/Maßnahmen zu erwarten.
Mit der TÜV-Erfahrung Handbremsschalter bist Du ja noch sinnvoll weggekommen, bei mir war`s vor Jahren eine kaputte Bremslichtbirne. Seitdem schaue ich mir vorher mal die Beleuchtung an, und nehme sogar Ersatzbirnen mit, falls doch noch schnell eine ausfallen sollte.
@ Manne: Ich habe 1978 meinen 1er auf einer 200er Honda gemacht. Bei der Maschine, schon 2-3 Jahre alt, war ein Handbremslichtschalter verbaut. Kann mich daran genau erinnern, weil ich den Prüfer damals die "Durchsicht des Motorrades vor jeder Fahrt" vorexerzieren musste.
Seit wann der vordere Bremslichtschalter vorgeschrieben ist kann ich nicht genau sagen. Wahrscheinlich ist es wie bei den ganzen anderen Vorschriften, aufgrund von Vorkommnissen, Anregungen, Erlassen und verschiedenen Versuchen, hat man schließlich ein verbindliches Gesetz / Vorschrift verabschiedet, das/die der Sicherheit dienen soll.
Ich vermute es war Ende der 70er, als der Bremslichtschalter für die Vorderradbremse verbindlich wurde. Die Maschinen ab 1980, die ich kenne, haben alle einen verbaut. Da er nicht wie der Seitenständerschalter, im Fall der Fälle lebensgefährlich ist, kann ich mir einen Bestandsschutz für nicht damit ausgerüstete Motorräder gut vorstellen.
Viele Grüße
Gerd
wenn Du die Schaltung so benutzt, solltest Du eventuell noch ne Komponente einbauen. Nimm ein Relais, steuere es mit dem Leerlaufschalter, langt, wenn Du den Strom zur Kontrollbirne abgreifst. Das Relais setzt Du parallel zu Deinem Seitenständer und steuerst dann erst die Zündbox an. Funktioniert dann ohne weitere TÜV - Umbauten und Du bist sicherer unterwegs. Du musst nur zuerst den Ständer hochklappen bevor Du losfährst. Und Du kannst die Maschine auch auf dem Seitenständer warmlaufen lassen.
Die Shadow hat, da wie es scheint, sie serienmäßig ohne Hauptständer ausgeliefert wurde, wahrscheinlich solch eine Schaltung. Es sei denn, der Schalter den Du verwendest ist schlicht und ergreifend kaputt. Ich wüsste sonst nicht, wozu in diesem Schalter ein Schließer und Öffner sonst verwendet werden sollte.
Die Autotür ist auf Augenhöhe, die siehste sofort ; der Seitenständer auf den ersten Blick nur was für die Hühneraugen .... .
Mit der ganzen Elektronik im Auto, wird sicherlich in naher Zukunft jemand auf die Idee kommen, wenn man nicht angeschnallt ist (heute piepst und pfeift es nur), oder eine Tür nicht richtig zu ist, die Zündung zu blockieren. Die Fahrzeuge sollen immer sicherer werden, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat die "Vision Zero" bis 2020 im Auge. D.h. bis 2020 null Verkehrstote auf Deutschlands Straßen. Die lassen sich immer wieder Neues einfallen. Die Plakattafeln an der Autobahn sind z. B. auch von ihnen. Restriktivere Anregungen/Maßnahmen zu erwarten.
Mit der TÜV-Erfahrung Handbremsschalter bist Du ja noch sinnvoll weggekommen, bei mir war`s vor Jahren eine kaputte Bremslichtbirne. Seitdem schaue ich mir vorher mal die Beleuchtung an, und nehme sogar Ersatzbirnen mit, falls doch noch schnell eine ausfallen sollte.
@ Manne: Ich habe 1978 meinen 1er auf einer 200er Honda gemacht. Bei der Maschine, schon 2-3 Jahre alt, war ein Handbremslichtschalter verbaut. Kann mich daran genau erinnern, weil ich den Prüfer damals die "Durchsicht des Motorrades vor jeder Fahrt" vorexerzieren musste.
Seit wann der vordere Bremslichtschalter vorgeschrieben ist kann ich nicht genau sagen. Wahrscheinlich ist es wie bei den ganzen anderen Vorschriften, aufgrund von Vorkommnissen, Anregungen, Erlassen und verschiedenen Versuchen, hat man schließlich ein verbindliches Gesetz / Vorschrift verabschiedet, das/die der Sicherheit dienen soll.
Ich vermute es war Ende der 70er, als der Bremslichtschalter für die Vorderradbremse verbindlich wurde. Die Maschinen ab 1980, die ich kenne, haben alle einen verbaut. Da er nicht wie der Seitenständerschalter, im Fall der Fälle lebensgefährlich ist, kann ich mir einen Bestandsschutz für nicht damit ausgerüstete Motorräder gut vorstellen.
Viele Grüße
Gerd
Zuletzt geändert von Bruder Lustich am Mi 29. Jan 2014, 00:46, insgesamt 1-mal geändert.
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
Y1 ; englische Ausführung
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- Michael
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hi Gerd,
sehr schön, vielen Dank !
Da will ich gleich mal die Anmerkung eines Hörers meines Lieblingsradiosenders (Bayern 3) weitergeben:
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden, soweit, so klar!
Beträgt die Sichtweite nur 50 m, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch max. 50 km/h.
Bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte sollte die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs somit automatisch auf max. 50 km/h reduziert werden.
Bei den ganzen Pfeifen, Sonntagsfahrern, Vollpfosten und -....ten, die mit Nebelschlußleuchte auf unseren Strassen unterwegs sind, eine hervorragende Idee.
Hätte von mir kommen können ;-)
LG, Michael
sehr schön, vielen Dank !
Da will ich gleich mal die Anmerkung eines Hörers meines Lieblingsradiosenders (Bayern 3) weitergeben:
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden, soweit, so klar!
Beträgt die Sichtweite nur 50 m, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch max. 50 km/h.
Bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte sollte die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs somit automatisch auf max. 50 km/h reduziert werden.
Bei den ganzen Pfeifen, Sonntagsfahrern, Vollpfosten und -....ten, die mit Nebelschlußleuchte auf unseren Strassen unterwegs sind, eine hervorragende Idee.
Hätte von mir kommen können ;-)
LG, Michael
Zuletzt geändert von Michael am Mi 29. Jan 2014, 01:30, insgesamt 1-mal geändert.
Denkt dran:
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
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- Bruder Lustich
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hallo Michael,
die 50km/h Regelung gilt auch für die Nebelscheinwerfer. Kann man also gut und effektvoll ausweiten.
Momentan sind Bestrebungen des DVR bezüglich eines Alkotesters für den Fahrer im Gespräch. Ist aber kein Röhrchen, sondern ein Sensor vor dem Fahrer. Fällt der Test gut aus, kann er den Motor starten, ansonsten bleibt die Kiste stehen.
Deshalb nie mehr Spiritus in den Wischwasserbehälter!! Mein alter Herr musste deshalb einmal blasen!!! Letztes Jahr wurde ich angehalten, der freundliche Herr roch sofort Alkohol, ich hatte knapp 2Wochen vorher einen leeren Bierkasten transportiert!! Tja, manche Beamte sind aufgrund ihres Riechvermögens schon fast Hundesteuerverdächtig!! Der Sensor bestimmt!!!
Sinnvoller im Namen der Sicherheit, denke ich, wäre wieder ordentliche Aschenbecher einzubauen, anstatt bessere Cola-Dosen zwischen den Sitzen für 300Taler Aufpreis ohne Beleuchtung zu platzieren. Kurbelt aber spätestens im Winter die Mantelindustrie an. BMW hat mir vor einigen Jahren mal nen 3er für über 30 Scheine mit dieser Option verkaufen wollen, - den fahr`n die deswegen heute noch selber!!!
Bezüglich Deiner Abgasuntersuchung, man hat damals ganz einfach das Jahr genommen, indem die ersten Kat`s in die Motorräder eingebaut wurden. Das Ganze auf sämtliche Moped`s erweitert - ob sinnvoll oder nicht. Von der Lobby schöne Grüße, ein Ei wie bei der Rückdatierung der Prüfplakette.
Die Regelung hält sich aber garantiert länger, weil nicht so viele maulen!!
Umweltschutz und Sicherheitsmaßnahmen sind ja ganz schön und gut, nur bei manchen Maßnahmen fällt mir unwillkürlich die fränkische Metzgerei Boggnsagg (Antenne Bayern am Wochenende) ein - "Wo is`n des Hirn?"
Viele Grüße
Gerd
die 50km/h Regelung gilt auch für die Nebelscheinwerfer. Kann man also gut und effektvoll ausweiten.
Momentan sind Bestrebungen des DVR bezüglich eines Alkotesters für den Fahrer im Gespräch. Ist aber kein Röhrchen, sondern ein Sensor vor dem Fahrer. Fällt der Test gut aus, kann er den Motor starten, ansonsten bleibt die Kiste stehen.
Deshalb nie mehr Spiritus in den Wischwasserbehälter!! Mein alter Herr musste deshalb einmal blasen!!! Letztes Jahr wurde ich angehalten, der freundliche Herr roch sofort Alkohol, ich hatte knapp 2Wochen vorher einen leeren Bierkasten transportiert!! Tja, manche Beamte sind aufgrund ihres Riechvermögens schon fast Hundesteuerverdächtig!! Der Sensor bestimmt!!!
Sinnvoller im Namen der Sicherheit, denke ich, wäre wieder ordentliche Aschenbecher einzubauen, anstatt bessere Cola-Dosen zwischen den Sitzen für 300Taler Aufpreis ohne Beleuchtung zu platzieren. Kurbelt aber spätestens im Winter die Mantelindustrie an. BMW hat mir vor einigen Jahren mal nen 3er für über 30 Scheine mit dieser Option verkaufen wollen, - den fahr`n die deswegen heute noch selber!!!
Bezüglich Deiner Abgasuntersuchung, man hat damals ganz einfach das Jahr genommen, indem die ersten Kat`s in die Motorräder eingebaut wurden. Das Ganze auf sämtliche Moped`s erweitert - ob sinnvoll oder nicht. Von der Lobby schöne Grüße, ein Ei wie bei der Rückdatierung der Prüfplakette.
Die Regelung hält sich aber garantiert länger, weil nicht so viele maulen!!
Umweltschutz und Sicherheitsmaßnahmen sind ja ganz schön und gut, nur bei manchen Maßnahmen fällt mir unwillkürlich die fränkische Metzgerei Boggnsagg (Antenne Bayern am Wochenende) ein - "Wo is`n des Hirn?"
Viele Grüße
Gerd
Zuletzt geändert von Michael am Do 30. Jan 2014, 02:02, insgesamt 1-mal geändert.
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- Michael
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hi Gerd,
jetzt mal im Ernst ;-)
Die Nebelscheinwerfer unterliegen doch anderen Bestimmungen als die Nebelschlußleuchte ?
Ich habe gelernt, daß die Nebelscheinwerfer bei widrigen Sichtverhältnissen und unabhängig von irgendeiner Geschwindigkeit eingeschaltet werden dürfen und nutze sie auch so.
LG, Michael
jetzt mal im Ernst ;-)
Die Nebelscheinwerfer unterliegen doch anderen Bestimmungen als die Nebelschlußleuchte ?
Ich habe gelernt, daß die Nebelscheinwerfer bei widrigen Sichtverhältnissen und unabhängig von irgendeiner Geschwindigkeit eingeschaltet werden dürfen und nutze sie auch so.
LG, Michael
Denkt dran:
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
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- Werner
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hi Michael,
da hast du Recht. Nebelscheinwerfer dürfen und sollen bei schlechten Sichtverhältnissen eingesetzt werden. Da gibt es keine km/h Begrenzung.
Wegen den Nebelschlussleuchten würde es schon reichen, wenn die Hersteller verpflichtet wären dick und fett eine Anzeige in die Armaturentafel einzubauen, die anzeigt, wann die NSL an ist.
Habe schon öfters mal Leute an der Ampel darauf angesprochen, doch das Scheissding auszumachen. Einige wußten gar nicht, dass es an ist.
Bei einigen Modellen schaltet sich die NSL auch nicht aus, wenn man das Licht ausmacht. Die ist dann am nächsten Morgen, wenn man das Licht an macht auch wieder mit an.
Ford hat oder hatte (keine Ahnung wie es aktuell ist) auch die geniale Idee, anhand eines Sensors die NSL automatisch ein und auszuschalten. Eigentlich eine gute idee, solange der Sensor nicht verdreckt ist. Da bekommt es der Fahrer nicht mal mehr mit, wenn die NSL eingeschaltet ist.
Aber ist leider oftmals so, dass da manche Ingenieure Super Ideen haben, wie man etwas unnötig kompliziert machen kann.
Gerade auch die Franzosen sind da ja sehr erfinderisch. (Hupe im Blinkerhebel) Lichthupe in Kombination mit Fernlichtschalter, etc.
Geil ist es dann, wenn in Foren Anleitungen kursieren in welcher Reihenfolge man welchen Schalter betätigen muss / Tür öffnen kann / darf um den Kofferraum aufzukriegen. (Peugeot 208CC).
Oder wenn ich daran denke, wie ich mit einem Bekannten vor der Pizzeria stand und er den Miet-Smart nicht anbekommen hat. Geil. Mußten dann im Handbuch nachschauen!!!!
da hast du Recht. Nebelscheinwerfer dürfen und sollen bei schlechten Sichtverhältnissen eingesetzt werden. Da gibt es keine km/h Begrenzung.
Wegen den Nebelschlussleuchten würde es schon reichen, wenn die Hersteller verpflichtet wären dick und fett eine Anzeige in die Armaturentafel einzubauen, die anzeigt, wann die NSL an ist.
Habe schon öfters mal Leute an der Ampel darauf angesprochen, doch das Scheissding auszumachen. Einige wußten gar nicht, dass es an ist.
Bei einigen Modellen schaltet sich die NSL auch nicht aus, wenn man das Licht ausmacht. Die ist dann am nächsten Morgen, wenn man das Licht an macht auch wieder mit an.
Ford hat oder hatte (keine Ahnung wie es aktuell ist) auch die geniale Idee, anhand eines Sensors die NSL automatisch ein und auszuschalten. Eigentlich eine gute idee, solange der Sensor nicht verdreckt ist. Da bekommt es der Fahrer nicht mal mehr mit, wenn die NSL eingeschaltet ist.
Aber ist leider oftmals so, dass da manche Ingenieure Super Ideen haben, wie man etwas unnötig kompliziert machen kann.
Gerade auch die Franzosen sind da ja sehr erfinderisch. (Hupe im Blinkerhebel) Lichthupe in Kombination mit Fernlichtschalter, etc.
Geil ist es dann, wenn in Foren Anleitungen kursieren in welcher Reihenfolge man welchen Schalter betätigen muss / Tür öffnen kann / darf um den Kofferraum aufzukriegen. (Peugeot 208CC).
Oder wenn ich daran denke, wie ich mit einem Bekannten vor der Pizzeria stand und er den Miet-Smart nicht anbekommen hat. Geil. Mußten dann im Handbuch nachschauen!!!!
Gruß Werner
- Bruder Lustich
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hallo,
ist doch fast genau in der StVO § 17 (3) geregelt:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
So bei der Nebelschlussleuchte steht genau 50m, nur bei Nebel. Bei den Nebelscheinwerfern steht Nebel, Regen und Schneefall, allerdings nur bei "ERHEBLICHER" Sichtbehinderung. So, das ist der Pferdefuß. Was ist erheblich?????
In Deutschland gibt es noch eine sogenannte Verkehrsbibel. Das ist ein Buch in dem die StVO Paragraphen zerpflückt, und erklärt wird wie sie genau zu interpretieren sind. Die Rechtsprechung nimmt dieses Buch auch zu Hilfe. Genauen Titel weis ich zwar nicht mehr, liegt aber noch irgendwo in meinen Sachen. Kann mich aber noch genau an die heiße Diskussion in meinem Fahrlehrerkurs erinnern, die Erheblichkeit wurde zwar sehr kontrovers besprochen,
in dem Buch steht aber explizit: "dass man sich an einem Leitpfostenabstand orientieren solle. Ist die Sicht weniger ist eine erhebliche Sichtbehinderung gegeben und man darf die Nebelscheinwerfer einschalten. Bei mehr Sicht aus. Das Tempo ist entsprechend der Sicht anzupassen."
Also der Leitpfostenabstand beträgt im Regelfall 50m !!!!!! Die Erheblichkeit wurde somit auf 50 Meter festgelegt.
Zwecks Tempo steht im Gesetz man muss innerhalb der 1/2 Sichtweite anhalten können (bei möglichen Gegenverkehr) , bei getrennten Richtungsfahrbahnen (Autobahn, etc. ) innerhalb der Sichtweite !!!!!!!!!!!!
Nein, ich will jetzt nicht wissen, wer alles zu schnell unterwegs ist!!!!
Hab noch etwas im Internet gefunden (Hat mal jemand zusammengestellt, ist von 2004 ; interessant sind bei der ganzen Sache die beteiligten §. Es wird wirklich alles gewürdigt!!!
117136
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht.
§ 17 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
10,00 €
117136
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG
15,00€
117138
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG
35,00€
117142
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
10,00€
117143
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
15,00€
117144
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
35,00€
117148
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
10,00
117149
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
15,00€
117150
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
35,00€
Die Unkostenbeteiligung ist seither bestimmt nicht billiger geworden.
Bezüglich der NSW und NSL sind Kontrolllampen (gelb und grün) vorgeschrieben, nur häufig schlecht platziert. Die Ausführung selbst bleibt dem Fahrzeughersteller überlassen, mal so mal so.
Meine Frau z.B. schaltet häufig beim Aussteigen mit ihrer Handtasche die NSW unbeabsichtigt ein. Aus hat sie die Drucktasten allerdings noch nie mit der Handtasche gemacht. Die brennen dann wochenlang mit dem Abblendlicht mit (Opel). Sind sogar 2mal verbaut, in den Drucktasten beim Lichtschalter, hinter dem Lenkradkranz (sieht man ohne Verrenkung nicht) und im Blickfeld neben Tacho. Die haben allerdings in den letzten 12 Jahren nur 3x geleuchtet. Beim Golf werden die automatisch beim Ausschalten des Lichtes endgültig ausgemacht - ist die viel bessere Lösung.
Viele Grüße
Gerd
ist doch fast genau in der StVO § 17 (3) geregelt:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
So bei der Nebelschlussleuchte steht genau 50m, nur bei Nebel. Bei den Nebelscheinwerfern steht Nebel, Regen und Schneefall, allerdings nur bei "ERHEBLICHER" Sichtbehinderung. So, das ist der Pferdefuß. Was ist erheblich?????
In Deutschland gibt es noch eine sogenannte Verkehrsbibel. Das ist ein Buch in dem die StVO Paragraphen zerpflückt, und erklärt wird wie sie genau zu interpretieren sind. Die Rechtsprechung nimmt dieses Buch auch zu Hilfe. Genauen Titel weis ich zwar nicht mehr, liegt aber noch irgendwo in meinen Sachen. Kann mich aber noch genau an die heiße Diskussion in meinem Fahrlehrerkurs erinnern, die Erheblichkeit wurde zwar sehr kontrovers besprochen,
in dem Buch steht aber explizit: "dass man sich an einem Leitpfostenabstand orientieren solle. Ist die Sicht weniger ist eine erhebliche Sichtbehinderung gegeben und man darf die Nebelscheinwerfer einschalten. Bei mehr Sicht aus. Das Tempo ist entsprechend der Sicht anzupassen."
Also der Leitpfostenabstand beträgt im Regelfall 50m !!!!!! Die Erheblichkeit wurde somit auf 50 Meter festgelegt.
Zwecks Tempo steht im Gesetz man muss innerhalb der 1/2 Sichtweite anhalten können (bei möglichen Gegenverkehr) , bei getrennten Richtungsfahrbahnen (Autobahn, etc. ) innerhalb der Sichtweite !!!!!!!!!!!!
Nein, ich will jetzt nicht wissen, wer alles zu schnell unterwegs ist!!!!
Hab noch etwas im Internet gefunden (Hat mal jemand zusammengestellt, ist von 2004 ; interessant sind bei der ganzen Sache die beteiligten §. Es wird wirklich alles gewürdigt!!!
117136
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht.
§ 17 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
10,00 €
117136
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG
15,00€
117138
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG
35,00€
117142
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
10,00€
117143
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
15,00€
117144
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
35,00€
117148
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
10,00
117149
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
15,00€
117150
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
35,00€
Die Unkostenbeteiligung ist seither bestimmt nicht billiger geworden.
Bezüglich der NSW und NSL sind Kontrolllampen (gelb und grün) vorgeschrieben, nur häufig schlecht platziert. Die Ausführung selbst bleibt dem Fahrzeughersteller überlassen, mal so mal so.
Meine Frau z.B. schaltet häufig beim Aussteigen mit ihrer Handtasche die NSW unbeabsichtigt ein. Aus hat sie die Drucktasten allerdings noch nie mit der Handtasche gemacht. Die brennen dann wochenlang mit dem Abblendlicht mit (Opel). Sind sogar 2mal verbaut, in den Drucktasten beim Lichtschalter, hinter dem Lenkradkranz (sieht man ohne Verrenkung nicht) und im Blickfeld neben Tacho. Die haben allerdings in den letzten 12 Jahren nur 3x geleuchtet. Beim Golf werden die automatisch beim Ausschalten des Lichtes endgültig ausgemacht - ist die viel bessere Lösung.
Viele Grüße
Gerd
Zuletzt geändert von Bruder Lustich am Do 30. Jan 2014, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hallo Leute ich hab da mit den Papieren meiner Frau ein Kleines Problem da stimmt alles nicht BJ soll 1983 sein laut Schein Identnr: KZ750Y001001... ,
modell KZ 750 B also wenn ich da in eurer Liste schaue, stimmt dann bei meiner Frau was nicht. motornr: KZ750BE06144..,
Achso zusätzlich eingetragen ist unter bemerkungen : Stahlspeichenrad,
Vieleicht kann mir einer von euch weiter helfen.
modell KZ 750 B also wenn ich da in eurer Liste schaue, stimmt dann bei meiner Frau was nicht. motornr: KZ750BE06144..,
Achso zusätzlich eingetragen ist unter bemerkungen : Stahlspeichenrad,
Vieleicht kann mir einer von euch weiter helfen.
Zuletzt geändert von Pat79 am So 6. Apr 2014, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
- Michael
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Hi Pat79,
poste bitte mal ein Bild von dem Bike, dann können wir alle mitreden :-)
In den Fahrzeugpapieren wird nicht das Baujahr (BJ), sondern das Jahr der Erstzulassung (EZ) eingetragen. Könnte somit auch Baujahr 1982 sein, die erst 1983 erstmalig zugelassen wurde.
Als Modell ist bei allen Z750Twins (K)Z750B eingetragen. Leider wird an dieser Stelle in den Papieren nicht auf die Kawa-Nomenklatur eingegangen.
Der Eintrag "Stahlspeichenräder" hört sich so nach LTD Y1 oder Y2 an.
Bisher sehe ich keine auffallenden Anomalien :-)
Schöne Grüße,
Michael
poste bitte mal ein Bild von dem Bike, dann können wir alle mitreden :-)
In den Fahrzeugpapieren wird nicht das Baujahr (BJ), sondern das Jahr der Erstzulassung (EZ) eingetragen. Könnte somit auch Baujahr 1982 sein, die erst 1983 erstmalig zugelassen wurde.
Als Modell ist bei allen Z750Twins (K)Z750B eingetragen. Leider wird an dieser Stelle in den Papieren nicht auf die Kawa-Nomenklatur eingegangen.
Der Eintrag "Stahlspeichenräder" hört sich so nach LTD Y1 oder Y2 an.
Bisher sehe ich keine auffallenden Anomalien :-)
Schöne Grüße,
Michael
Denkt dran:
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
Die Drehrichtung des Motors an der Zündungsseite ist gegen(!) den Uhrzeigersinn.
Die Steuerkette nur bei montiertem Ventildeckel spannen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden!
Allzeit Gute Fahrt!
- manne
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- Registriert: Fr 14. Mär 2008, 22:58
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RE: Modellzuordnung / Typenliste der 750er Twins
Wenn mit deiner Frau was nicht stimmt .. dann solltest du acht geben dass Sie hier nicht mitliesst.... ob du dazu hier Hilfe findest ?!?Pat79 hat geschrieben: Hallo Leute ich hab da mit den Papieren meiner Frau ein Kleines Problem da stimmt alles nicht BJ soll 1983 sein laut Schein Identnr: KZ750Y001001... ,
modell KZ 750 B also wenn ich da in eurer Liste schaue, stimmt dann bei meiner Frau was nicht. motornr: KZ750BE06144..,
Achso zusätzlich eingetragen ist unter bemerkungen : Stahlspeichenrad,
Vieleicht kann mir einer von euch weiter helfen.
Beim Motorrad können wir sicher helfen - Nach meinem Wissen passen Y1 und der Motor zusammen..
WAS interessant wäre.. Ist die Maschine Erstbesitz? Sind die ersten Papiere vorhanden... oder "Generationen" von umbauern bereits tätig gewesen?! Und die Modelle hatten Speichenräder... zwar original mit eloxierten ALU-Felgenringen - aber Stahlspeichen...
Nicht Böse sein wegen deiner Frau.. aber so eine Steilvorlage muss man umsetzen..
mfg
Manne
EIN oder mehrere Bilder könnten Klarheit schaffen...
auch andere 2 Zylinder können nett sein.. :pfeif: