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RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Do 9. Nov 2017, 08:49
von ausreiter
Hi Gerd,
deine Ausführungen kommen mir teilweise etwas konstruiert daher. Wie bitte soll ein Teenager an so
eine 07er Nr. kommen?
Vielleicht weißt Du es nicht, aber es gibt heftige Auflagen zur Erteilung einer solchen Sonderzulassung.
Die wird ein Teenager kaum erfüllen können.
Und wenns Papas Kennzeichen war, gibts auch noch Haue...
Die Technische Seite, hast recht, machen die Tüfftler hier...
Nu sind wir wieder beim Gutachten, das brauchts unbedingt, da sind wir uns einig.
Nix für ungut Gerd, Du machst dir wenigstens Gedanken.
bis dann, Peter
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Do 9. Nov 2017, 10:37
von Twinfreak
Hallo zusammen
@ Peter das ihr in Hessen mit eurer Bündelungsbehörde am A.. seit weis mittlerweile ja jeder . Das ist schon traurig.
So mal zur Drosselung... mechanisch über den Ansaug/ Auslass Trakt oder über den Vergaser sprich Begrenzung der Schieberöffnung. Mein TüV Prüfer sagt mach es das es nach vollziebar ist. ich habe auch schon so wie in den Drossel Gutachten eine Ansaugblende gebaut das fotographiert eingebaut auf den Leistungsprüfstand gefahren und es Eingetragen bekommen.
Red doch mal mit einem TÜV Prüfer was der will abgesehen davon würde ich mal zuerst das Krad leistungstechnisch messen lassen. ob da wirklich 50PS da sind. meine Morini 3 1/2 damals war auch mit 30 PS im Brief eingetragen und nach der Leistungsmessung waren es nur noch 26.7 PS am Hinterrad und so wurde es vom aAS in den Papieren vermerkt und ich durfte die Kiste fahren..
Eric
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Do 9. Nov 2017, 15:40
von Michael
Servus Männer,
bin von der Dienstreise zurück.
Also:
- eine 07er Nummer strebe ich wegen dem mir unklaren Verwendungsbereich nicht an.
- Drosselung auf nominal 48PS ist ein Witz, da unsere Motoren regelmäßig nur 45 PS abdrücken
- zur Eintragung muss aber eine technische Änderung erfolgt sein, die ebenfalls eingetragen wird.
(nur eine Leistungsmessung läßt mein TÜVler nicht gelten. Argument: verschlissenen Motor messen, anschließend Motor überholen.
(verstehe den von Gerd geposteten Brief nicht. Da sind die Daten auf 25 kW geändert, aber nicht wie)
- es gab/gibt Drosselsätze auf 27 PS (zwei Aluscheiben mit Loch, eingelegt zwischen Ansaugstutzen und Vergaser), welche auf 25 kW sind mir noch nicht untergekommen.
aber warum sich mit 27 PS ärgern, wenn 48 PS erlaubt sind
- Gasschieberanschläge wären möglich, sind aber individuell herzustellen
- alternativ ginge auch noch ein Drosselklappenanschlag an der Gaszugaufnahme am Vergaser
Martins Weg mit der geänderten Hauptdüse gefällt mir, ist einfach und bereits schön dokumentiert.
Ich würde es mit einer nur geringfügig größeren Hauptdüse probieren, die eintragen lassen und die zugehörige Leistungsmessung mit immer noch zu erwartenden 45 PS vorlegen.
Die Drossel fliegt nach zwei Jahren ohnehin wieder raus, wenn der Nils nicht mehr das 48PS-Limit hat.
Jetzt muss ich die B3 erstmal "durchschrauben", damit sie richtig funktioniert
LG, Michael
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Do 9. Nov 2017, 18:13
von ausreiter
@ Eric, ich will doch ganix drosseln...
@Michael, die Welle übers Drosseln war nicht auf dich bezogen, der Blaue Stoffel brauchte Infos,
da ging das los mit...
LG, Peter
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 00:00
von Bruder Lustich
ausreiter hat geschrieben:
Hi Gerd,
deine Ausführungen kommen mir teilweise etwas konstruiert daher. Wie bitte soll ein Teenager an so
eine 07er Nr. kommen?
Vielleicht weißt Du es nicht, aber es gibt heftige Auflagen zur Erteilung einer solchen Sonderzulassung.
Die wird ein Teenager kaum erfüllen können.
Hi Peter,
wos haast do Konschruierd?
Da ich mich im einschlägigen Gesetzestexte schlau gemacht habe, kann ich sagen, dass die einzige Auflage in Richtung Person ein sauberes Führungszeugnis und keine Punkte ins Flensburg sind. Die zuständige Zulassungsstelle entscheidet dann ob die Nummer erteilt wird. Vom Alter des Antragstellers ist nirgendwo was zu lesen.
Nachdem Im Gesetz über das Alter des Antragstellers nix zu lesen ist, müsste eigentlich mit 18 eine Antragstellung möglich sein, außer man hat die Altersuntergrenze auf 21 Jahren (zwecks Reife und Verantwortungsbewußtsein) per Durchführungsverordnung (leider meist nicht öffentlich) angehoben. Somit u. U. von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ein höheres Beantragungsalter wäre m. E. mit nichts zu begründen.
Fürs Fahrzeug aber sind mind. 30 Jahre vorgegeben. Oldtimergutachten (Originalzustand nötig, aber wie ist das bei Leistungsveränderungen?) ist nötig und das Fahrzeug muss in den Papieren der 07ener Nummer eingetragen sein.
Trotzdem ist die Nutzung sehr eingeschränkt, keine Alltagsnutzung ist möglich.
Warum sollte ein 18jähriger Teenager die Auflagen also nicht erfüllen können?
Michael hat geschrieben:
Servus Männer,
bin von der Dienstreise zurück.
Also:
- eine 07er Nummer strebe ich wegen dem mir unklaren Verwendungsbereich nicht an.
Nur Fahrten zu Oldtimertreffen, Probe- und Showfahrten.
- Drosselung auf nominal 48PS ist ein Witz, da unsere Motoren regelmäßig nur 45 PS abdrücken
- zur Eintragung muss aber eine technische Änderung erfolgt sein, die ebenfalls eingetragen wird.
(nur eine Leistungsmessung läßt mein TÜVler nicht gelten. Argument: verschlissenen Motor messen, anschließend Motor überholen.
Ist überall so.
(verstehe den von Gerd geposteten Brief nicht. Da sind die Daten auf 25 kW geändert, aber nicht wie)
Nicht die 25kW, sondern die dazu geschriebene Drehzahl macht mich stutzig.
- es gab/gibt Drosselsätze auf 27 PS (zwei Aluscheiben mit Loch, eingelegt zwischen Ansaugstutzen und Vergaser), welche auf 25 kW sind mir noch nicht untergekommen.
Genau so ein Bild mit solchen montierten Drosselscheiben im Vergaserlufteinlass war in der Anzeige. Durchlass auf ca. 2/3 verengt. Weiter stand nichts Anzeige, deswegen auch meine Überlegung bezüglich Zündung, sprich Fliehkraftregler begrenzen (weil die Drehzahl auch runtergesetzt wurde, im geposteten Brief).
aber warum sich mit 27 PS ärgern, wenn 48 PS erlaubt sind
Meine Meinung. Denke eine Reduzierung des Lufteinlasstraktes um 2mm reicht um die Erfordernis sicher zu stellen. Der Rest sollte nur Einstellungssache sein, also ohne Düsenveränderung. Eine LTD bei der sich der Ansaugstutzen zusammengezogen hat erleidet auch so einen Leistungsverlust. Mittels Einstellung mit einer Glaszündkerze problemlos auszugleichen.
- Gasschieberanschläge wären möglich, sind aber individuell herzustellen
- alternativ ginge auch noch ein Drosselklappenanschlag an der Gaszugaufnahme am Vergaser
würde ich einer Griffbegrenzung vorziehen.
Martins Weg mit der geänderten Hauptdüse gefällt mir, ist einfach und bereits schön dokumentiert.
Ich würde es mit einer nur geringfügig größeren Hauptdüse probieren, die eintragen lassen und die zugehörige Leistungsmessung mit immer noch zu erwartenden 45 PS vorlegen.
Wieso willst du probieren, wenn das Ganze bereits dokumentiert ist? Gib´s zu du schraubst gerne.
Die Drossel fliegt nach zwei Jahren ohnehin wieder raus, wenn der Nils nicht mehr das 48PS-Limit hat.
Hab ich nicht anders erwartet.
Jetzt muss ich die B3 erstmal "durchschrauben", damit sie richtig funktioniert ;
Dann mach hinne, dass Nils ne gute Basis hat.
LG, Michael
So, heute war´s mal in Grün.
Viele Grüße
Gerd
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 01:00
von Michael
Danke Gerd !
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 10:58
von ausreiter
Hallo Gerd,
Du, mir kahm das konstruiert vor weil der Teenager vor der Disco parkt... ( auf der Probefahrt auf eine Cola darein )
... und die Schmire das Kennzeichen kontrolliert weils vor der Disco stand?
Ja darf ich nur Tagsüber fahren und nirgends anhalten?
Probefahrten beinhalten eine Prüfung der Alltagstauglichkeit des alten Schätzchens. Dazu gehört auch mal
anzuhalten um nach einer Pause z.B. das Anspringverhalten mit lauwarmen Motor zu testen...
Das alles muß in dem FAHRTEBUCH welches der Inhaber der 07er Nr. führt, eingetragen werden. Dieses Buch
muss immer mitgeführt werden, um, ja um jede Fahrt zu dokumentieren. Nix Strafen wenn alles ordnungsgemäß
geführt wird.
Probefahrten können jederzeit stattfinden wenn ich als Eigenverantwortlicher nachweise aus welchem Grund ich
probefahre... hab gerade die Nachbau 2in1 fertig angeschraubt, Herr Wachtmeister, muß ich testen... vielen Dank,
gute Weiterfahrt.
Klugscheißermodus an,
Gerd, vergesse nicht den Auszug aus dem Gewerberegister und Du hast es selbst erwähnt,
die Zulassungstelle entscheidet schlußendlich.
Außerdem muß der Antragsteller zur Erteilung einer solchen Sonderzulassung mind. 1 Motorrad mit norm.
Strassenzulassung besitzen. Da gibts nicht so viele die das mit 18- 19 schon draufhaben, ganz zu schweigen
von seiner Führerscheinstufe. Nachtrag! Ok, er kann nur kleine Maschinen haben...
Klugscheißermodus aus.
ok, genug gesagt, will dem Michael sein Fread nich so zumülmen
LG, Peter
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 11:51
von Michael
Servus Männer,
diese Twin soll auf aktuell führerscheinkonforme 48 PS gedrosselt und normal zugelassen werden.
Wie ich den Nils kenne, wird er sie intensiv nutzen, vorher (Juli/Aug. 2018) will ich aber selber noch damit nach England/Schottland.
Einerseits eine weitgehend originale B mit zeitgemäßer Optimierung der Bremsanlage, andererseits die Nachwuchsförderung in unserer IG !
Wir alten Ü50-Säcke brauchen Nachfolger, wenn sich die Z750Twin-IG auch in den nächsten Jahrzehnten erhalten will
Bereits in neun Jahren, 2026, werden die ersten Twins, die B1, 50 Jahre alt !
Wenn man sich das überlegt sind es schon Oldtimer, funktionieren immer noch hervorragend und auch für die Zukunft möchte ich gern Vorkehrungen treffen.
Ob man das Benzin dann wieder wie in den Anfangszeiten des motorisierten Vortriebs in der Apotheke kaufen muss ist eine andere Sache.
Also los, Nachwuchsförderung ist angesagt
LG, Michael
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 22:10
von onkelheri
Nun, es bleibt bei der Fettbedüsung und in der Folge Mehrverbrauch und Ruß...
Aber macht mal... ;-)
Gruß Heri
RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 22:29
von PETER
Hallo
Meine Twins bleiben für die Enkelkinder stehen ich hoffe das ich zumindest mit der Ältesten Enkelin mahl eine Runde drehen kan das währe in 11 Jahren. Dann bin ich 68 Jahre.
Gruss PETER