RE: Z750B3 - das Dutzend ist voll
Verfasst: Sa 11. Nov 2017, 02:17
Hi,
Heri, deiner Vermutung kann ich mich anschließen.
Deswegen würde ich der Ansaugtraktverengung den Vorzug geben. Bei einem Röhrchen mit 1mm Wandstärke dürfte der Eingriff ohne weiteren Umbau mit der Gemischregulierschraube beherrschbar sein.
Jeder Dreher kann die Teile billig herstellen und sind als Veränderung eintragungsfähig, sowohl auch jederzeit, selbst auf der Straße, von einem Dorfpoli einfach zu kontrollieren (Ansaugstutzen runterziehen). Einer Weiterfahrt steht dann nix mehr im Wege.
Bei einer Umbedüsung ist eine Kontrolle wesentlich schwieriger. Das kann m. E. sogar bis zur Sicherstellung und dem damit verbundenen Ärger führen.
Einen Drosselklappenanschlag am Vergaser, klingt gut, aber da weis ich zu wenig über die B-Gaser. Z. B. Wie gebaut und die Offensichtlichbarkeit bei einer Kontrolle?
Hier in Bayern laufen ganz tolle Grüne rum. Und auch wenn die mal blau sind, denke ich, wird's nicht besser. Die neue Uniformfarbe wird bestimmt an manch eingebildeten Weisheiten nix ändern.
@ Michael:
Nachwuchsförderung find ich toll.
Nur wenn´s Moped wegen einer Überprüfbarkeit 14 Tage bei schönstem Wetter weg ist, könnte ich mir vorstellen, dass beim Nachwuchs etwas Grant auch auf die Twin aufkommt.
@ Peter:
Du Glücklicher. Mein Sohnemann und Tochter haben leider nix mit Moped am Hut. Mal sehen ob die Enkelin Feuer fängt und mit mir ne Runde dreht. Muss allerdings noch 18Jahre und 3 Monate warten darauf warten und bin dann aber erst 76.
@ dem ausreitenden Peter:
Gewerberegister und ein Alltagmoped vorweisen, das steht so nicht im Gesetz, also eine Länderverordnung. Kann also woanders ganz anders sein. Begründung der Verordnung ist m. M. nach einfach zu bestreiten., da es keine Gesetzesgrundlage sondern nur konstruierte Überlegungen dazu gibt. Ein Beamter hat sich mal wieder ein Denkmal geschrieben.
Viele Grüße
Gerd
Heri, deiner Vermutung kann ich mich anschließen.
Deswegen würde ich der Ansaugtraktverengung den Vorzug geben. Bei einem Röhrchen mit 1mm Wandstärke dürfte der Eingriff ohne weiteren Umbau mit der Gemischregulierschraube beherrschbar sein.
Jeder Dreher kann die Teile billig herstellen und sind als Veränderung eintragungsfähig, sowohl auch jederzeit, selbst auf der Straße, von einem Dorfpoli einfach zu kontrollieren (Ansaugstutzen runterziehen). Einer Weiterfahrt steht dann nix mehr im Wege.
Bei einer Umbedüsung ist eine Kontrolle wesentlich schwieriger. Das kann m. E. sogar bis zur Sicherstellung und dem damit verbundenen Ärger führen.
Einen Drosselklappenanschlag am Vergaser, klingt gut, aber da weis ich zu wenig über die B-Gaser. Z. B. Wie gebaut und die Offensichtlichbarkeit bei einer Kontrolle?
Hier in Bayern laufen ganz tolle Grüne rum. Und auch wenn die mal blau sind, denke ich, wird's nicht besser. Die neue Uniformfarbe wird bestimmt an manch eingebildeten Weisheiten nix ändern.
@ Michael:
Nachwuchsförderung find ich toll.
Nur wenn´s Moped wegen einer Überprüfbarkeit 14 Tage bei schönstem Wetter weg ist, könnte ich mir vorstellen, dass beim Nachwuchs etwas Grant auch auf die Twin aufkommt.
@ Peter:
Du Glücklicher. Mein Sohnemann und Tochter haben leider nix mit Moped am Hut. Mal sehen ob die Enkelin Feuer fängt und mit mir ne Runde dreht. Muss allerdings noch 18Jahre und 3 Monate warten darauf warten und bin dann aber erst 76.
@ dem ausreitenden Peter:
Gewerberegister und ein Alltagmoped vorweisen, das steht so nicht im Gesetz, also eine Länderverordnung. Kann also woanders ganz anders sein. Begründung der Verordnung ist m. M. nach einfach zu bestreiten., da es keine Gesetzesgrundlage sondern nur konstruierte Überlegungen dazu gibt. Ein Beamter hat sich mal wieder ein Denkmal geschrieben.
Viele Grüße
Gerd