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Biete Fehling T-Lenker
Verfasst: Sa 28. Nov 2015, 15:44
von Michael
Liebe Twintreiber,
ich biete einen Fehling T-Lenker an.
Ja, der mit den "gedrehten" Streben nach oben.
Ist ja schon fast Kult !
Akzeptabler Zustand, nicht verbogen, allerdings auch nicht neuwertig.
Kann kein Gutachten bieten, nur eine Briefkopie des Eintrags.
Dieser lautet: "M. Fehling T-Lenker Typ LTD3"
Sollte hier aufgeführt sein:
http://www.fehling.de/pdf/t-lenker.pdf
Passt auch zu dieser Beschreibung:
http://www.fehling.de/index.php?content ... =4&lang=de
Neupreis über 125,- Euro.
DSCN7821 (Custom).JPG
Freue mich auf ernstgemeinte Angebote.
LG, Michael
RE: Biete Fehling T-Lenker
Verfasst: So 29. Nov 2015, 17:51
von Bruder Lustich
Hallo Michael,
das ist doch eine passende ABE:
" Sollte hier aufgeführt sein:
http://www.fehling.de/pdf/t-lenker.pdf "
Viele Grüße
Gerd
RE: Biete Fehling T-Lenker
Verfasst: Mo 30. Nov 2015, 00:01
von Michael
Hi Gerd,
das ist keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), sondern ein Teilegutachten.
Der wesentliche Unterschied liegt darin:
Eine ABE beschreibt das Bauteil und listet explizit auf, an welchem Fahrzeugtyp es verbaut werden darf, ohne das man es beim TÜV vorstellen oder gar eintragen lassen muß.
Eine ABE ist ein "Freifahrtschein" für die angebaute Komponente (wenn der richtige Fahrzeugtyp aufgelistet ist!), muß aber mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Alternativ ist es möglich auch Teile mit ABE eintragen zu lassen, dann braucht man den Zettel nicht mehr mitführen.
Einige Bauteile wie Blinker oder auch die BSM-Ersatzauspuffanlagen besitzen eine ABE, die aber nicht durch einen Zettel, sondern schlicht durch die Anwesenheit einer "E"-Nummer auf dem Bauteil repräsentiert wird.
Die "E"-Nummern setzen sich mehr und mehr bei neuen Anbauteilen durch und erleichtern wesentlich die Modifikationen von neuen (EG) und auch den alten (StVZO)-Fahrzeugen.
Kellermann, moto gadget und andere Markenhersteller handhaben das schon seit Jahren so.
Ein Teilegutachten beschreibt die Komponenten in technischer, TÜV-tauglicher Art.
Der Anbau und die Montagelage müssen aber vom TÜV geprüft und das Teil anschließend eingetragen werden.
Das Teil anzubauen und das Teilegutachten mitzuführen berechtigt nicht zur Teilnahme am Strassenverkehr.
LG, Michael
RE: Biete Fehling T-Lenker
Verfasst: Mo 30. Nov 2015, 02:19
von Bruder Lustich
Hallo Michael,
danke für die Aufklärung.
Ich habe vorhin mit Frank telefoniert. Er hat den gleichen Lenker und auch eine Vorverlegte. Beides sind eingetragen, hat die Maschine so gekauft und keine ABE dazu. Jetzt weis ich auch warum. Nach deutschem Recht ist also Spitzfindigkeit und viel Formelles gefragt.
Die ABE meiner Stahlflexleitungen sehen aus wie Toilettenpapier vor lauter Eintragungen über die Maschinen in denen man diese Leitungen einbauen kann, und kaum entzifferbarer kleiner Schrift. Da langt es das man das Gekrizel mitführt. Die unterschiedlichen Längen oder Durchmesser stehen nicht drin.
Das Teilegutachten über den Lenker von Fehling ist richtig gut, vor allem, weil da auch genaues drinsteht (Länge, Breite, Durchmesser). Aber nein , da brauchst Du TÜV. Hinterher kannst Du das Teilegutachten, das vom TÜV bezüglich der Typen an denen man es verbauen kann abgesegnet wurde wegschmeißen.
Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass da allgemein was schief läuft.
Also, der der den Lenker kauft, hat also ein Teilegutachten -zwar keine ABE und muss beim Anbau erst zum TÜV, diesen eintragen lassen.
Was will der TÜV denn da noch begutachten - dass die Schrauben angezogen sind???
Der Originallenker ist oben offen und hat in etwa die gleichen Abmessungen -eher größer.
Der "normale" TÜV-Ingenieur stellt lediglich die Konformität mit dem Teilegutachten bei der Eintragung fest.
Ergo, lediglich durch den Begriff Teilegutachten statt ABE verdient wieder mal jemand massiv und unberechtigt.
Viele Grüße
Gerd
RE: Biete Fehling T-Lenker
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 10:45
von Michael
Verkauft !