Hi Axel,
gute Frage, die wird uns wohl nur Kawasaki selbst beantworten können ;-)
Als bewährte und weiterhin angebotene Variante bleibt uns erstmal der E5-Sprit. Das ist das Benzin mit bis zu 5%-Ethanol-Beimischung, das wir alle ja bereits getankt haben, da dieses Mass an Beimischung bisher schon erlaubt ist.
Hier ein paar Infos aus dem Internet für Alle:
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Ethanol 10 Prozent Beimischung
Mehr Bio im Benzin
Was ist E10?
Zum Jahresende 2010 wird der Bioethanolanteil im Benzin von derzeit 5 % auf bis zu 10% angehoben. Daraus ergibt sich auch das Kürzel „E10“, bei dem „E“ für Ethanol und „10“ für den Anteil 10 % steht.
Was spricht für die Verwendung von E 10?
Die Beimischung von Ethanol zum Benzin hat 2 entscheidende Vorteile:
Bioethanol wird aus Pflanzen, also regenerativen Quellen, gewonnen und reduziert damit den Ausstoß
des Klimagases CO2.
Durch die Verwendung von nachwachsenden Biokraftstoffen werden die Erdölreserven geschont.
Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?
Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind. Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden.
Sie müssen sich also vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist. Dafür werden wir Ihnen in den kommenden Wochen die Liste der E10-verträglichen Fahrzeuge über einen Link auf dieser Seite zur Verfügung stellen. Diese Liste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die Sie bei Fragen anrufen können.
Wie ist der Kraftstoff zu erkennen?
Sie erkennen den E10 Kraftstoff an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.bmu.de/e10
www.adac.de/e10
Hier kostenfreier Download der Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen als PDF-Datei (Größe ca. 1 MB) Aktuelle Ausgabe © DAT GmbH
www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf
Stand 24.11.2010
In dieser Auflistung sind auch Kawasakis enthalten, aber leider nur aktuelle Modelle ab etwa Baujahr 2006.
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Habe gerade eine e-mail an Kawasaki geschrieben:
Betreff: Anfrage bzgl. E10-Tauglichkeit für Kawa Z750Twins Bj. 1976 bis 1984
Hallo Kawasaki,
ich bin Mitglied der Kawa Z750Twin IG und es stellt sich uns aktuell die Frage, ob diese Modelle für die Verwendung des ab 2011 erhältlichen E10-Benzins geeignet sind.
Es geht um die Modelle Z750B1 bis B4 sowie die Z750LTD Twin S1 und 2, Y1 und 2, K1.
Auch die Auslandsmodelle mit den Typkürzeln Z750M1 (CSR750) und G1 wären interessant.
Falls die Antwort "nein" lautet, können Sie mir mitteilen, welche Bauteile die Verwendung einschränken?
Als Einschränkungen kämen z.B. Dichtungen, Schläuche, Vergasermembranen, etc. in Frage.
Ich freue mich auf Ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schumacher
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Schöne Grüße und einen Guten Rutsch, natürlich nicht mit dem Bike ;-)
Michael